Förderung der Barrierefreiheit, z.B. durch angeschrägte Bordsteinkanten, Verzicht auf Kopfsteinpflaster oder Fahrwege für Rollstuhlfahrer.
Außerdem: Eine autofreie Innenstadt und 30 km/h im gesamten Stadtgebiet.
Bevorzugung von Fußgängern und Fahrradfahrern bei der Ampelschaltung (kürzere Wartezeiten).
Durchgängige Fahrradwege mit eindeutiger Kennzeichnung.
Einrichtung von Fahrradstraßen.
Ahnden von zugeparkten Gehwegen.
04.01.2024, Monika Ramminger